Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) konkretisieren die Anforderungen aus AO §§ 145 bis 147 für digitale Buchführung. Kernanforderungen: Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen, Ordnung, Unveränderbarkeit. Jede nachträgliche Änderung muss protokolliert sein. Eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation pro Mandant ist Pflicht — sie beschreibt System, Datenflüsse und Kontrollen.
Rechtsgrundlage
BMF-Schreiben vom 28.11.2019, geändert am 11.03.2024 und 14.07.2025; AO §§ 145–147
Auch bekannt als
- Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff