Seit 01.01.2025 müssen B2B-Empfänger im Inland strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird die Ausstellung schrittweise verpflichtend (Übergangsfristen je nach Vorjahresumsatz). Anerkannte Formate: XRechnung (KOSIT-konform, reines XML), ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Hybrid PDF/A-3 mit eingebettetem XML, ohne die Profile MINIMUM und BASIC WL) und Peppol BIS Billing 3.0 für grenzüberschreitenden Austausch. Eine PDF-Datei ohne strukturierte XML-Daten gilt nicht als E-Rechnung im Sinne des Wachstumschancengesetzes.
Rechtsgrundlage
Wachstumschancengesetz, § 14 UStG
Auch bekannt als
- Elektronische Rechnung
- XRechnung
- ZUGFeRD