Glossar

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

UStG § 19 stellt Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gelten neue Schwellenwerte: Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr maximal 25.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr maximal 100.000 Euro (vorher 22.000 / 50.000 Euro). Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen, haben keinen Vorsteuerabzug und sind grundsätzlich von der Voranmeldungspflicht befreit. Ein Verzicht ist möglich und bindet fünf Kalenderjahre.

Rechtsgrundlage

§ 19 UStG

Auch bekannt als

  • Kleinunternehmer
  • § 19 UStG

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