UStG § 19 stellt Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gelten neue Schwellenwerte: Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr maximal 25.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr maximal 100.000 Euro (vorher 22.000 / 50.000 Euro). Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen, haben keinen Vorsteuerabzug und sind grundsätzlich von der Voranmeldungspflicht befreit. Ein Verzicht ist möglich und bindet fünf Kalenderjahre.
Rechtsgrundlage
§ 19 UStG
Auch bekannt als
- Kleinunternehmer
- § 19 UStG