Glossar

Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)

EStG § 7g erlaubt KMU, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten künftiger beweglicher Wirtschaftsgüter gewinnmindernd abzuziehen. Voraussetzungen: Gewinn im Jahr des Abzugs maximal 200.000 Euro, Gesamtbetrag der IABs pro Betrieb höchstens 200.000 Euro, Investitionsfrist drei Wirtschaftsjahre. Im Anschaffungsjahr kann der IAB mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gewinnerhöhend hinzugerechnet werden, parallel können die Anschaffungskosten um bis zu 50 %, höchstens um die Hinzurechnung, herabgesetzt werden. Zusätzliche Sonderabschreibung von 40 % über fünf Jahre nach Abs. 5.

Rechtsgrundlage

§ 7g EStG

Auch bekannt als

  • IAB
  • § 7g EStG
  • Sonderabschreibung